Hallo,
schau doch einmal bei
http://imslp.org/wiki/ und auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht rein.
Bei IMSLP findest Du Noten, für die (in mindestens einem Land) bereits der Urheberrechtsschutz ausgelaufen ist, (Du aber natürlich erst dann herunterladen darfst, wenn es auch in deinem Land ausgelaufen ist)
oder vom Komponisten freigestellt wurden. Für die Freistellung gibt es als
'Standard-Beschreibung' die
'Creative Common Attributions' , aktuell in der Version 3.0 - in unterschiedlichen Ausprägungen. Die IMSLP-Seite ist also auch zum Upload (z. Bsp. PDF) der (zur öffentlichen Nutzung freigestellten) eigenen Kompositionen geeignet.
In Deutschland haben ein Recht auf ihre Urheberschaft:
- alle Beteiligten (Schaffenden, z. Bsp. Komponisten, Bearbeiter), bzw. deren Nachkommen bis 70 Jahre nach dem Tod.
- bei Erstveröffentlichung (z. Bsp. alter Werke und Manustkripte in Bibliotheken gefunden) oder (wesentlichen) neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch (nochmal) 25 Jahre, auch wenn der Komponist ... schon über 70 Jahre tot ist.
(Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Somit:
ganz eigene Werke kannst Du immer frei stellen
bei Bearbeitungen oder Verwendung von vorhandenen Melodien (z. Bsp. Walzer-Parodie über bekannte Märsche von Piefke, Scherzer, Sousa) ist schon Vorsicht geboten.
Arnold